Ja, juristische Personen unterscheiden sich nach der Rechtssystematik in öffentliches Recht und Privatrecht. 1. **Juristische Personen des öffentlichen Rechts**: - Diese werden durch staatliche Akte gegründet und dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. - Beispiele sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Universitäten), Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Rundfunkanstalten) und Stiftungen des öffentlichen Rechts. 2. **Juristische Personen des Privatrechts**: - Diese werden durch private Rechtsakte gegründet und dienen privaten Zwecken. - Beispiele sind Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), eingetragene Vereine (e.V.) und Stiftungen des Privatrechts. Die Unterscheidung ist wichtig, da sie unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen mit sich bringt.