Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Deutschland sieht verschiedene juristische Folgen für Verstöße vor. Hier sind einige der wichtigsten Konsequenzen: 1. **Unterlassungsanspruch**: Betroffene können verlangen, dass der unlautere Wettbewerb eingestellt wird. 2. **Schadensersatzanspruch**: Geschädigte können Ersatz für den entstandenen Schaden fordern. 3. **Gewinnabschöpfung**: Gewinne, die durch den unlauteren Wettbewerb erzielt wurden, können abgeschöpft werden. 4. **Beseitigungsanspruch**: Es kann verlangt werden, dass die unlauteren Handlungen rückgängig gemacht werden. 5. **Vertragsstrafen**: Bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen können Vertragsstrafen fällig werden. 6. **Einstweilige Verfügung**: Schnellere Maßnahmen zur Unterbindung des unlauteren Wettbewerbs können durch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. 7. **Veröffentlichung des Urteils**: In bestimmten Fällen kann die Veröffentlichung des Urteils angeordnet werden. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass unlauterer Wettbewerb effektiv bekämpft wird und die Rechte der Betroffenen geschützt werden.