Ja, wenn du die Entbindung der Schweigepflicht aufgehoben hast darf der Jugendhilfeträger einen Bericht an das Jugendamt schicken. Die Entbindung der Schweigepflicht ermöglicht es dem Träger, Informationen weiterzugeben, die für die Unterstützung und Hilfe relevant sind. Es ist jedoch wichtig, dass dies im Rahmen der vereinbarten Bedingungen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes geschieht.