Ja, wenn du die Entbindung der Schweigepflicht aufgehoben hast darf der Jugendhilfeträger einen Bericht an das Jugendamt schicken. Die Entbindung der Schweigepflicht ermöglicht es dem Tr&aum... [mehr]
Ja, wenn du die Entbindung der Schweigepflicht aufgehoben hast darf der Jugendhilfeträger einen Bericht an das Jugendamt schicken. Die Entbindung der Schweigepflicht ermöglicht es dem Tr&aum... [mehr]