Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Für 13-Jährige gelten bestimmte Vorschriften: 1. **Erlaubte Beschäftigungen**: Kinder ab 13 Jahren dürfen leichte Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten oder einfache Gartenarbeiten. 2. **Arbeitszeit**: Die Arbeitszeit ist auf maximal 2 Stunden pro Tag und nur an Schultagen erlaubt. In den Ferien dürfen Kinder bis zu 4 Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche. 3. **Ruhezeiten**: Es müssen Pausen eingehalten werden, und die Arbeit darf nicht während der Nachtzeit erfolgen. 4. **Genehmigungen**: In einigen Fällen kann eine Genehmigung der Eltern oder des zuständigen Jugendamtes erforderlich sein. Es ist wichtig, sich vor der Aufnahme einer Beschäftigung über die genauen Regelungen und eventuelle Ausnahmen zu informieren.