Ob es rechtliche Konsequenzen für eine Jugendeinrichtung und deren Träger gibt, wenn ein volljähriger Bewohner außerhalb der Einrichtung Ibogaïn konsumiert und daran verstirb... [mehr]
Das Jugendamt ist in erster Linie für den Schutz und die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zuständig, insbesondere wenn sie minderjährig sind oder sich in einer Jugendhilfe-Maßnahme befinden. Wenn du volljährig bist, also mindestens 18 Jahre alt, hat das Jugendamt grundsätzlich keine rechtliche Handhabe mehr über dich, es sei denn, du nimmst freiwillig Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) in Anspruch. Der Konsum von Iboga(in) ist in Deutschland rechtlich problematisch, da der Wirkstoff Ibogain unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt und somit verboten ist. Das Jugendamt selbst ist jedoch keine Strafverfolgungsbehörde. Sollte der Konsum aber im Rahmen einer Jugendhilfe-Maßnahme oder in einer Einrichtung bekannt werden, könnte das Jugendamt die Zusammenarbeit mit dir beenden oder dich an andere Stellen (z.B. Suchthilfe) verweisen. Deine Einstellung gegenüber dem Jugendamt ist deine persönliche Sache, aber rechtlich gesehen hat das Jugendamt bei volljährigen Personen nur noch eingeschränkte Möglichkeiten und kann dich zu nichts zwingen, solange keine Gefährdung anderer oder eine richterliche Anordnung vorliegt. Weitere Informationen zum Jugendamt findest du hier: [Jugendamt – Aufgaben und Leistungen](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/jugendhilfe/jugendaemter-73760) [Betäubungsmittelgesetz (BtMG)](https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/) Bitte beachte, dass der Konsum illegaler Substanzen gesundheitliche und rechtliche Risiken birgt.
Ob es rechtliche Konsequenzen für eine Jugendeinrichtung und deren Träger gibt, wenn ein volljähriger Bewohner außerhalb der Einrichtung Ibogaïn konsumiert und daran verstirb... [mehr]
Wenn du im Ausland Ibogaïn konsumierst und dadurch einen Hirntod erleidest, ergeben sich daraus mehrere rechtliche, medizinische und praktische Konsequenzen: 1. **Medizinische Versorgung und Fes... [mehr]
Nein, der Staat dürfte grundsätzlich nicht verbieten, dass volljährige Personen (also ab 18 Jahren) Filme mit einer Altersfreigabe "ab 18" anschauen. In Deutschland gilt mit E... [mehr]
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]
Der Verkauf von Ibogain im Internet und die Bewerbung als „Wundermittel gegen Sucht“ ist in Deutschland und vielen anderen Ländern rechtlich höchst problematisch und kann schwerw... [mehr]
Ja, in Deutschland wird eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig und damit in vollem Umfang rechtsfähig. Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jemand Träge... [mehr]
Volljährig bedeutet, dass eine Person das gesetzlich festgelegte Alter erreicht hat, ab dem sie als erwachsen gilt und damit alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat. In Deutschland und de... [mehr]