Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]
Ein Prokurist ist nicht automatisch ein Kaufmann. Ein Prokurist ist eine Person, die von einem Kaufmann oder einem Handelsunternehmen eine Prokura, also eine umfassende Handlungsvollmacht, erhalten hat. Diese Vollmacht erlaubt es dem Prokuristen, im Namen des Unternehmens nahezu alle Arten von Rechtsgeschäften abzuschließen. Ein Kaufmann hingegen ist eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Während ein Kaufmann die rechtliche Verantwortung für das Unternehmen trägt, handelt ein Prokurist im Auftrag des Kaufmanns oder des Unternehmens.
Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]