Ist die Formulierung korrekt: "Sie haben den Bescheid vom 05.08.2024 ganz aufgehoben: Wegfall der Hilfebedürftigkeit"?

Antwort

Die Formulierung ist nicht ganz korrekt. Eine präzisere Formulierung könnte lauten: "Sie haben den Bescheid vom 05.08.2024 bezüglich des 'Wegfalls der Hilfebedürftigkeit' vollständig aufgehoben."

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