Ist die Formulierung korrekt: "Sie haben den Bescheid vom 05.08.2024 ganz aufgehoben: Wegfall der Hilfebedürftigkeit"?
Antwort
Die Formulierung ist nicht ganz korrekt. Eine präzisere Formulierung könnte lauten: "Sie haben den Bescheid vom 05.08.2024 bezüglich des 'Wegfalls der Hilfebedürftigkeit' vollständig aufgehoben."