Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Ja, eine GmbH & Co. KG ist eine juristische Person. Sie setzt sich aus einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Komplementär und einer Kommanditgesellschaft (KG) zusammen. Die GmbH ist dabei die voll haftende Gesellschafterin, während die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften. Die GmbH & Co. KG hat somit eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
Wenn ein Gesellschafter einer GmbH ein Darlehen gewährt hat und die GmbH dann in eine andere GmbH eingebracht wird, hängt der Umgang mit dem Darlehen von verschiedenen Faktoren ab, insbesond... [mehr]
Die Haftungsregelungen bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einem e.K. (eingetragenen Kaufmann) unterscheiden sich grundlegend: 1. **GmbH**: - Die Haftung ist auf das G... [mehr]
Die Abkürzung "GmbH" steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich um eine in Deutschland und anderen Ländern verbreitete Unternehmensform,... [mehr]
Die Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland sind: 1. **Gesellschafter**: Mindestens eine Person (natürliche oder juristische) kan... [mehr]
Rechtssubjekte sind Träger von Rechten und Pflichten im rechtlichen Sinne. Man unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen: 1. **Natürliche Personen**: Das sind Mensch... [mehr]