Ja, die allgemeine Feststellungsklage ist in der Zivilprozessordnung (ZPO) normiert. Sie findet sich in § 256 ZPO. Diese Vorschrift regelt, dass eine Feststellungsklage erhoben werden kann, um ein rechtliches Verhältnis oder einen Rechtszustand gerichtlich feststellen zu lassen. Die allgemeine Feststellungsklage dient dazu, Unsicherheiten über bestehende Rechte oder Pflichten zu klären.