Ja, eine Vorsorgevollmacht ist rechtlich bindend, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie ermöglicht es einer Person, eine andere Person zu bevollmächtigen, in bestimmten... [mehr]
Das Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens ist in der Regel nicht bindend, es sei denn, die Parteien haben zuvor vereinbart, dass das Ergebnis verbindlich sein soll. Schlichtungsverfahren dienen oft dazu, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wenn die Parteien jedoch eine verbindliche Schlichtung wünschen, können sie dies in einem entsprechenden Vertrag festlegen. In einigen Rechtsordnungen gibt es auch spezielle Regelungen, die bestimmte Schlichtungsergebnisse als bindend anerkennen.
Ja, eine Vorsorgevollmacht ist rechtlich bindend, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie ermöglicht es einer Person, eine andere Person zu bevollmächtigen, in bestimmten... [mehr]
In der Schweiz führt ein Schlichtungsverfahren aufgrund einer nicht bezahlten Rechnung in der Regel nicht zu einem Eintrag im Strafregister. Es handelt sich dabei um ein zivilrechtliches Verfahre... [mehr]