Bei einem Minijob ist kein Sachgrund für die Kündigung erforderlich. Minijobs sind in der Regel unbefristet und können von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, solange die Kündigungsfristen eingehalten werden. Es ist jedoch ratsam, die vertraglichen Regelungen zu beachten, da individuelle Vereinbarungen abweichen können.