Kann der Insolvenzverwalter im Regelinsolvenzverfahren eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung bestreiten?

Antwort

Ja, im Regelinsolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter Forderung bestreiten, die auf einer vorsätzlich unerlaubten Handlung basiert. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die angemeldeten Forderungen zu prüfen und gegebenenfalls zu bestreiten, wenn er der Ansicht ist, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Dies kann auch Forderungen betreffen, die auf vorsätzlich unerlaubten Handlungen beruhen. In solchen Fällen muss der Gläubiger seine Forderung gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.

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