Ja, es ist ratsam, den Insolvenzverwalter über eine Feststellungsklage zu informieren. Der Insolvenzverwalter muss über alle relevanten rechtlichen Schritte und Ansprüche im Zusammenhang mit der Insolvenzmasse sein, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten transparent und kooperativ handeln, um den Insolvenzprozess effizient zu gestalten.