In der Insolvenztabelle werden die Forderungen der Gläubiger eines insolventen Unternehmens oder einer insolventen Person erfasst. Mögliche Einträge in der Insolvenztabelle umfassen: 1. **Forderungen aus Lieferungen und Leistungen**: Diese betreffen unbezahlte Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen, die vor der Insolvenzeröffnung erbracht wurden. 2. **Lohn- und Gehaltsforderungen**: Arbeitnehmer können ausstehende Löhne und Gehälter geltend machen. 3. **Sozialversicherungsbeiträge**: Forderungen von Sozialversicherungsträgern für nicht abgeführte Beiträge. 4. **Steuerforderungen**: Forderungen des Finanzamts für nicht gezahlte Steuern. 5. **Schadensersatzforderungen**: Diese können aus Vertragsverletzungen oder anderen Haftungsgründen resultieren. 6. **Darlehensforderungen**: Forderungen von Banken oder anderen Kreditgebern für nicht zurückgezahlte Darlehen. 7. **Miet- und Pachtforderungen**: Ausstehende Zahlungen für gemietete oder gepachtete Immobilien oder Gegenstände. 8. **Sonstige Forderungen**: Alle anderen Arten von Forderungen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen. Jeder Gläubiger muss seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird.