Welche Insolvenzformen gibt es bei Unternehmen?

Antwort vom

**Für Unternehmen gibt es praktisch drei relevante Insolvenzformen: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren; entscheidend ist der Unterschied, wer das Unternehmen während des Verfahrens steuert und ob noch saniert werden kann.** Für die meisten Unternehmen ist die **Regelinsolvenz** der Standard, während **Eigenverwaltung** und **Schutzschirmverfahren** Sanierungsvarianten sind. ([ihk.de](https://www.ihk.de/schwerin/recht/wirtschaftsrecht/insolvenz/das-insolvenzverfahren-5139434)) ## Die wichtigsten Formen **1. Regelinsolvenz** Das ist das normale Unternehmensinsolvenzverfahren. Nach Eröffnung übernimmt in der Regel ein Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Das Verfahren kann entweder auf **Sanierung** oder auf **Liquidation** hinauslaufen. ([ihk.de](https://www.ihk.de/schwerin/recht/wirtschaftsrecht/insolvenz/das-insolvenzverfahren-5139434)) **2. Eigenverwaltung** Hier bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt den Betrieb weiter, allerdings unter Aufsicht eines Sachwalters und des Gerichts. Diese Form ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Betrieb noch organisatorisch tragfähig ist und eine Sanierung realistisch erscheint. ([ihk.de](https://www.ihk.de/aachen/recht/rechtsinformationen/aktuelle-dokumente-zum-thema-recht/insolvenzverfahren-607572)) **3. Schutzschirmverfahren** Das ist keine völlig eigene „vierte Insolvenz“, sondern eine **besondere Variante der Eigenverwaltung**. Sie kommt nur in Betracht, wenn **drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung** vorliegt, aber **noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit**. Ziel ist, unter gerichtlichem Schutz einen Sanierungsplan vorzubereiten. ([ihk.de](https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/beraten-und-informieren/krisenbewaeltigung/insolvenz/das-schutzschirmverfahren-4803110)) ## Was oft verwechselt wird Viele meinen mit „Formen der Insolvenz“ die **Insolvenzgründe**. Das ist etwas anderes. Die typischen Insolvenzgründe sind: - **Zahlungsunfähigkeit** - **drohende Zahlungsunfähigkeit** - **Überschuldung** ([justiz.nrw.de](https://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/inso_online/insolvenzen_infos/inso_intro03)) Das sind also nicht die Verfahrensarten, sondern die rechtlichen Gründe, warum überhaupt ein Insolvenzantrag möglich oder nötig wird. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG ist das praktisch besonders wichtig, weil bei Insolvenzreife eine Antragspflicht besteht. ([ihk.de](https://www.ihk.de/schwerin/recht/wirtschaftsrecht/insolvenz/das-insolvenzverfahren-5139434)) ## Wichtiger Sonderfall Ein **Einzelunternehmer** kann unter engen Voraussetzungen statt der Regelinsolvenz auch in die **Verbraucherinsolvenz** fallen, etwa wenn die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Für klassische Unternehmen ist das aber die Ausnahme, nicht der Regelfall. ([ihk.de](https://www.ihk.de/schwaben/produktmarken/beratung-und-service/recht-und-steuern/insolvenz/insolvenzverfahren-bei-einzelunternehmen-4956986)) ## Die praktische Einordnung in einem Satz Wenn ein Unternehmen bereits tief in der Krise steckt, landet es meist in der **Regelinsolvenz**; wenn der Betrieb noch sanierungsfähig ist und das Management handlungsfähig bleibt, kommen **Eigenverwaltung** oder – noch früher – das **Schutzschirmverfahren** in Betracht. ([ihk.de](https://www.ihk.de/schwerin/recht/wirtschaftsrecht/insolvenz/das-insolvenzverfahren-5139434))

Verwandte Fragen

Ist Unterhaltsvorschuss im Insolvenzantrag eine eigene Einnahme des Kindes?

Nein. Unterhaltsvorschuss ist im Insolvenzantrag in der Regel keine eigene pfändbare Einnahme der Mutter, sondern eine zweckgebundene Leistung für das Kind; praktisch wichtig ist aber: Im An...