In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ja, im Insolvenzfall kann ein Gläubiger, der eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache verkauft sieht, einen Geldbetrag aussondern lassen. Der Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Ware behält. Wenn die Ware im Insolvenzverfahren verkauft wird, hat der Gläubiger das Recht, die Ware zurückzufordern oder den entsprechenden Geldbetrag aus dem Verkaufserlös zu beanspruchen. Dies geschieht im Rahmen der Aussonderung, die es dem Gläubiger ermöglicht, seine Rechte an der Ware geltend zu machen, auch wenn diese sich im Besitz des Insolvenzschuldners befindet.
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]