Kann ein Gläubiger bei Insolvenz und Verkauf einer unter Eigentumsvorbehalt gestellten Sache einen Geldbetrag aussondern lassen?

Antwort

Ja, im Insolvenzfall kann ein Gläubiger, der eine unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache verkauft sieht, einen Geldbetrag aussondern lassen. Der Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Ware behält. Wenn die Ware im Insolvenzverfahren verkauft wird, hat der Gläubiger das Recht, die Ware zurückzufordern oder den entsprechenden Geldbetrag aus dem Verkaufserlös zu beanspruchen. Dies geschieht im Rahmen der Aussonderung, die es dem Gläubiger ermöglicht, seine Rechte an der Ware geltend zu machen, auch wenn diese sich im Besitz des Insolvenzschuldners befindet.

KI fragen

Verwandte Fragen

Kann ich eine GmbH vor drohender Insolvenz schließen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]

Wer wird als Gläubiger bezeichnet?

Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]

Haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins mit seinem Privatvermögen bei Insolvenz?

Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]