Muss ein Unternehmen, das Mitglied in der Innung ist, Mitarbeiter nach Tarifvertrag vergüten?

Antwort

Ob ein Unternehmen, das Mitglied in einer Innung ist, seine Mitarbeiter nach Tarifvertrag vergüten muss, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Tarifbindung durch Mitgliedschaft**: Wenn die Innung Teil eines Arbeitgeberverbandes ist, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, und das Unternehmen Mitglied dieses Verbandes ist, kann es tarifgebunden sein. In diesem Fall muss das Unternehmen die tariflichen Regelungen, einschließlich der Vergütung, einhalten. 2. **Tarifvertragliche Regelungen**: Es gibt verschiedene Arten von Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden. Manche Unternehmen sind „OT-Mitglieder“ (ohne Tarifbindung), die zwar Mitglied im Verband sind, aber nicht an die Tarifverträge gebunden sind. In diesem Fall müssen sie die tariflichen Vergütungen nicht zwingend anwenden. 3. **Arbeitsvertragliche Vereinbarungen**: Unabhängig von der Tarifbindung können Unternehmen und Mitarbeiter im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die tariflichen Regelungen gelten sollen. In diesem Fall sind die tariflichen Vergütungen verbindlich. 4. **Allgemeinverbindlicherklärung**: Wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er für alle Unternehmen der Branche, unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Innung oder einem Arbeitgeberverband. Es ist daher wichtig, die spezifischen Umstände des Unternehmens und die Art der Mitgliedschaft in der Innung oder dem Arbeitgeberverband zu prüfen. Weitere Informationen können bei der zuständigen Innung oder dem Arbeitgeberverband eingeholt werden.

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