§ 13 SGB V enthält eine sogenannte Rechtsgrundverweisung. Eine Rechtsgrundverweisung liegt vor, wenn eine Norm auf eine andere Norm verweist und dabei nicht nur deren Wortlaut, sondern auch... [mehr]
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII bis SGB XIV regelt verschiedene Aspekte der sozialen Sicherung in Deutschland. Hier ist eine kurze Übersicht über die Inhalte und das Inkrafttreten der einzelnen Bücher: - **SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)**: Regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Es trat am 1. Januar 1991 in Kraft. - **SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)**: Behandelt die Rehabilitation und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es trat am 1. Juli 2001 in Kraft. - **SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)**: Regelt die Verfahren im Sozialrecht und den Datenschutz im Sozialwesen. Es trat am 1. Januar 1998 in Kraft. - **SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)**: Behandelt die soziale Pflegeversicherung und die Leistungen der Pflegeversicherung. Es trat am 1. Januar 1995 in Kraft. - **SGB XII (Soziale Hilfe)**: Regelt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt. Es trat am 1. Januar 2005 in Kraft. - **SGB XIII (Soziale Sicherung der Selbständigen)**: Dieses Buch existiert nicht. Es gibt nur bis SGB XII. - **SGB XIV (Gesetz zur Regelung der sozialen Sicherung von Selbständigen)**: Auch dieses Buch existiert nicht. Die genannten Bücher sind Teil des deutschen Sozialrechts und haben unterschiedliche Schwerpunkte und Zielgruppen.
§ 13 SGB V enthält eine sogenannte Rechtsgrundverweisung. Eine Rechtsgrundverweisung liegt vor, wenn eine Norm auf eine andere Norm verweist und dabei nicht nur deren Wortlaut, sondern auch... [mehr]
Deine Aussage klingt, als ob du dich auf ein Gesetz beziehst, das möglicherweise erst kürzlich in Kraft getreten ist oder sich geändert hat. Ohne genauere Angaben zum Gesetz oder Thema... [mehr]