Die Post- und Telekommunikationspauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt gemäß Nr. 7002 VV RVG 20 % der jeweiligen Gebühren, jedoch höchstens 20 Eu... [mehr]
Ja, ein informeller Vergleich vor dem Zivilgericht kann eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auslösen. Die Einigungsgebühr entsteht, wenn die Parteien sich in einem gerichtlichen Verfahren einigen, unabhängig davon, ob der Vergleich förmlich protokolliert wird oder informell zustande kommt. Entscheidend ist, dass eine Einigung erzielt wird, die den Streit beendet.
Die Post- und Telekommunikationspauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt gemäß Nr. 7002 VV RVG 20 % der jeweiligen Gebühren, jedoch höchstens 20 Eu... [mehr]
Ein außergerichtlicher Vergleich kann ein Schiedsverfahren beenden, wenn sich die Parteien während des laufenden Schiedsverfahrens auf eine einvernehmliche Lösung einigen. In der Regel... [mehr]