Ja, ein informeller Vergleich vor dem Zivilgericht kann eine Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auslösen. Die Einigungsgebühr entsteht, wenn die Parteien sich in einem gerichtlichen Verfahren einigen, unabhängig davon, ob der Vergleich förmlich protokolliert wird oder informell zustande kommt. Entscheidend ist, dass eine Einigung erzielt wird, die den Streit beendet.