Die Eigenverwaltungserklärung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ist ein Dokument, in dem die betreute Person erklärt, bestimmte Angelegenheiten weiterhin selbst regeln zu wollen und zu k... [mehr]
Bei einem Vertragspartner, der sich in der Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, solltest du folgende Informationen einfordern: 1. **Insolvenzantrag und -beschluss**: Bestätigung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Eigenverwaltung genehmigt ist. 2. **Sanierungsplan**: Informationen über den geplanten Sanierungsprozess und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. 3. **Finanzielle Lage**: Aktuelle Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Liquiditätspläne, um die finanzielle Situation besser einschätzen zu können. 4. **Verbindlichkeiten**: Eine Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten und Gläubiger, um mögliche Risiken zu erkennen. 5. **Verträge und Verpflichtungen**: Informationen über bestehende Verträge, die möglicherweise von der Insolvenz betroffen sind. 6. **Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter**: Kontaktdaten des Insolvenzverwalters oder der verantwortlichen Person in der Eigenverwaltung für weitere Rückfragen. Diese Informationen helfen dir, die Situation des Vertragspartners besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Die Eigenverwaltungserklärung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung ist ein Dokument, in dem die betreute Person erklärt, bestimmte Angelegenheiten weiterhin selbst regeln zu wollen und zu k... [mehr]
In Luxemburg wird das Insolvenzverfahren (faillite) durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Nach der Eröffnung bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter (curateur), der die Aufgabe hat,... [mehr]
Ein Insolvenzverwalter weiß in der Regel erst nach Abschluss der sogenannten Insolvenztabelle und der Verwertung der Insolvenzmasse, wie viel Geld zur Verteilung an die Gläubiger zur Verf&u... [mehr]
Ja, der Auszahlungsbetrag für einen Gläubiger kann sich verringern, wenn der Forderungsnachweis des Luxemburger Insolvenzverwalters – also der anerkannte Policenwert – abgelehnt... [mehr]
Ja, ein Insolvenzverwalter einer insolventen Versicherung in Luxemburg ist grundsätzlich verpflichtet, den bevorzugten Gläubigern (z. B. Versicherungsnehmern oder Begünstigten) Auskunft... [mehr]