Welche Informationen muss ich von einem Vertragspartner in Eigenverwaltung der Insolvenz einfordern?

Antwort

Bei einem Vertragspartner, der sich in der Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, solltest du folgende Informationen einfordern: 1. **Insolvenzantrag und -beschluss**: Bestätigung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Eigenverwaltung genehmigt ist. 2. **Sanierungsplan**: Informationen über den geplanten Sanierungsprozess und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. 3. **Finanzielle Lage**: Aktuelle Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Liquiditätspläne, um die finanzielle Situation besser einschätzen zu können. 4. **Verbindlichkeiten**: Eine Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten und Gläubiger, um mögliche Risiken zu erkennen. 5. **Verträge und Verpflichtungen**: Informationen über bestehende Verträge, die möglicherweise von der Insolvenz betroffen sind. 6. **Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter**: Kontaktdaten des Insolvenzverwalters oder der verantwortlichen Person in der Eigenverwaltung für weitere Rückfragen. Diese Informationen helfen dir, die Situation des Vertragspartners besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.

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