Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Bei einem Vertragspartner, der sich in der Insolvenz in Eigenverwaltung befindet, solltest du folgende Informationen einfordern: 1. **Insolvenzantrag und -beschluss**: Bestätigung, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Eigenverwaltung genehmigt ist. 2. **Sanierungsplan**: Informationen über den geplanten Sanierungsprozess und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. 3. **Finanzielle Lage**: Aktuelle Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Liquiditätspläne, um die finanzielle Situation besser einschätzen zu können. 4. **Verbindlichkeiten**: Eine Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten und Gläubiger, um mögliche Risiken zu erkennen. 5. **Verträge und Verpflichtungen**: Informationen über bestehende Verträge, die möglicherweise von der Insolvenz betroffen sind. 6. **Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter**: Kontaktdaten des Insolvenzverwalters oder der verantwortlichen Person in der Eigenverwaltung für weitere Rückfragen. Diese Informationen helfen dir, die Situation des Vertragspartners besser zu verstehen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]