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Was bedeutet i.c. bei einem Vertrag im römischen Recht?
Antwort vomIm römischen Recht steht "i.c." für "in corpore" und bedeutet, dass der Vertrag persönlich von der betreffenden Person unterzeichnet wurde. Es zeigt an, dass die Person selbst und nicht ein Vertreter oder Bevollmächtigter den Vertrag abgeschlossen hat.
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Was ist Zivilrecht einfach erklärt?
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