In Deutschland gibt es verschiedene humanitäre Aufenthaltstitel, die nach einem erfolglosen Asylverfahren beantragt werden können. Dazu gehören: 1. **Aufenthalt aus humanitären Gründen**: Dies kann gewährt werden, wenn besondere persönliche Gründe vorliegen, die eine Rückkehr in das Heimatland unzumutbar machen. 2. **Duldung**: Dies ist ein vorübergehender Aufenthaltstitel, der Personen gewährt wird, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen (z.B. gesundheitliche Probleme, Gefahr für Leib und Leben) nicht abgeschoben werden können. 3. **Subsidiärer Schutz**: Wenn eine Person in ihrem Heimatland ernsthaften Schaden droht, kann dieser Schutz gewährt werden, auch wenn das Asylverfahren abgelehnt wurde. 4. **Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel oder Gewalt**: Betroffene können unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufenthaltstitel erhalten. Es ist wichtig, sich individuell beraten zu lassen, da die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten je nach Einzelfall variieren können.