Am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) handelt es sich um einen bundes gesetzlichen Feiertag In Nordrhein-Westfalen, und damit auch in Leverkusen, gelten an Feiertagen besondere Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe. Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (§ 3) sind an Sonn- und Feiertagen „alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“, grundsätzlich verboten. Dazu zählen auch lärmintensive Tätigkeiten wie das Hacken von Holz im Garten, wenn dadurch Nachbarn gestört werden könnten. Fazit: Holz hacken im Garten am Tag der Deutschen Einheit ist in Leverkusen grundsätzlich nicht erlaubt, wenn dadurch Lärm entsteht, der die Feiertagsruhe stört. Es empfiehlt sich, solche Arbeiten auf einen Werktag zu verschieben, um Konflikte mit Nachbarn und mögliche Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Weitere Informationen: [Landes-Immissionsschutzgesetz NRW](https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000453)