Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen Dokumente grundsätzlich in einer Form aufbewahrt werden, die eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Dokumentation gewährleistet. Das bedeutet, dass sowohl Papierform als auch digitale Aufbewahrung zulässig sind, solange die digitalen Dokumente die Anforderungen an die Unveränderlichkeit, Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit erfüllen. Für die digitale Aufbewahrung müssen zudem bestimmte Vorgaben beachtet werden, wie z.B. die Verwendung geeigneter Software und die Sicherstellung der Datensicherheit. Es ist wichtig, dass die digitalen Dokumente jederzeit zugänglich und lesbar sind.