Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die Heilung eines Formmangels bezieht sich auf die Möglichkeit, einen rechtlichen Mangel, der durch dieichteinhaltung einer vorgeschriebenen Form entstanden ist, nachträglich zu beseitigen. Im deutschen Recht, insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wird in § 518 BGB die Formvorschrift für Schenkungen behandelt. Ein Formmangel liegt vor, wenn eine rechtliche Vereinbarung, die einer bestimmten Form bedarf (z.B. schriftlich, notariell), nicht in dieser Form getroffen wurde. Die Heilung eines solchen Mangels kann durch die Erfüllung der Formvorschrift nachträglich erfolgen. Beispielsweise könnte eine mündliche Schenkung, die formunwirksam ist, durch die spätere schriftliche Bestätigung oder durch die tatsächliche Übergabe des Geschenks geheilt werden. In solchen Fällen wird die ursprüngliche Nichteinhaltung der Form nicht mehr als rechtlich relevant angesehen, und die Vereinbarung wird wirksam.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]