Was versteht man unter dem Hausrecht im Bewachungsgewerbe?

Antwort

Das Hausrecht bezieht sich auf das Recht des Eigentümers oder Mieters einer Immobilie, über den Zugang und die Nutzung dieser Immobilie zu bestimmen. Es umfasst das Recht, Personen den Zutritt zu verwehren oder sie des Grundstücks zu verweisen, wenn sie sich nicht an die festgelegten Regeln halten. Das Hausrecht kann auch an Dritte, wie z.B. Sicherheitsdienste, übertragen werden. Im Bewachungsgewerbe spielt das Hausrecht eine zentrale Rolle. Sicherheitsdienste werden oft beauftragt, das Hausrecht im Namen des Eigentümers oder Mieters durchzusetzen. Dies kann Aufgaben wie die Kontrolle des Zugangs, die Überwachung von Veranstaltungen oder die Durchsetzung von Hausordnungen umfassen. Sicherheitskräfte müssen dabei stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handeln und dürfen nur die ihnen übertragenen Befugnisse ausüben.

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