Ist der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs von der Dauer der Tat abhängig?

Antwort

Nein, der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ist nicht von der Dauer der Tat abhängig. Entscheidend ist, dass jemand gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein befriedetes Besitztum eindringt oder ohne Erlaubnis darin verweilt, nachdem er dazu aufgefordert wurde, den Ort zu verlassen. Die Dauer des Aufenthalts spielt für die Verwirklichung des Straftatbestands keine Rolle; bereits das unbefugte Betreten oder das Verweilen gegen den Willen des Berechtigten genügt.

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