In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Bei einer Hausdurchsuchung können elektronische Geräte wie Handys beschlagnahmt werden, wenn die Polizei dies für notwendig hält, um Beweise zu sichern. Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst, wenn deine Handys oder andere elektronische Geräte beschlagnahmt wurden und du einen Anwalt kontaktieren möchtest: 1. **Ruhe bewahren**: Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und die Situation sachlich zu betrachten. 2. **Durchsuchungsbeschluss prüfen**: Verlange eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und prüfe, ob die Beschlagnahme der Geräte darin aufgeführt ist. 3. **Protokoll anfordern**: Lass dir ein Protokoll der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen. 4. **Anwalt kontaktieren**: Wenn deine Handys beschlagnahmt wurden und du keinen direkten Zugang zu einem Telefon hast, kannst du: - Einen Nachbarn oder Freund bitten, einen Anwalt für dich zu kontaktieren. - Falls du Zugang zu einem anderen Kommunikationsmittel hast (z.B. Festnetztelefon, Computer), nutze dieses, um deinen Anwalt zu erreichen. - In dringenden Fällen kannst du auch die Polizei bitten, dir zu ermöglichen, einen Anwalt zu kontaktieren. 5. **Rechte wahren**: Du hast das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Bestehe darauf, dass du rechtlichen Beistand erhältst. Es ist ratsam, im Vorfeld die Kontaktdaten eines Anwalts griffbereit zu haben, um im Notfall schnell handeln zu können.
In Deutschland gilt vor den meisten Gerichten der sogenannte Anwaltszwang, insbesondere vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (§ 78 ZPO). Das bedeutet, dass dort nu... [mehr]
Nach einer erfolglosen Hausdurchsuchung – also wenn keine Beweismittel gefunden oder sich der Verdacht nicht bestätigt hat – stellt sich die Frage, wer für etwaige Kosten wie Rei... [mehr]