In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Die schweizerische Rechtsordnung gliedert sich in zwei Hauptgruppen: das öffentliche Recht und das private Recht. 1. **Öffentliches Recht**: Regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie die Organisation und die Aufgaben des Staates. Dazu gehören unter anderem das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. 2. **Privates Recht**: Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen. Hierzu zählen das Zivilrecht, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Diese Unterscheidung ist grundlegend für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...