In welche zwei Hauptgruppen gliedert sich die schweizerische Rechtsordnung?

Antwort

Die schweizerische Rechtsordnung gliedert sich in zwei Hauptgruppen: das öffentliche Recht und das private Recht. 1. **Öffentliches Recht**: Regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie die Organisation und die Aufgaben des Staates. Dazu gehören unter anderem das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. 2. **Privates Recht**: Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen. Hierzu zählen das Zivilrecht, das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht. Diese Unterscheidung ist grundlegend für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz.

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