Kann ich nach 3 Jahren Wartezeit auf eine Rechnung des Handwerkers noch eine Mängelbeseitigung fordern?

Antwort

In Deutschland verjähren Ansprüche auf Mängelbeseitigung in der Regel nach zwei Jahren, beginnend mit der Abnahme der Leistung. Wenn der Handwerker also erst nach drei Jahren die Rechnung stellt, könnte dies die Verjährungsfrist beeinflussen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährung nicht automatisch gehemmt wird, nur weil eine Rechnung verspätet gestellt wird. Es wäre ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände deines Falls zu klären.

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