Ist bei einem Angriff der Handlungsunwert entscheidend oder nur der Erfolgsunwert?

Antwort

In der Strafrechtslehre wird zwischen Handlungsunwert und Erfolgsunwert unterschieden. Der Handlungsunwert bezieht sich auf die Unrechtmäßigkeit Handlung selbst, während der Erfolgsunwert den Schaden oder die negative Folge beschreibt, die aus der Handlung resultiert. Bei der Beurteilung eines Angriffs ist in der Regel der Handlungsunwert entscheidend, da die strafrechtliche Verantwortung oft auf der Handlung selbst basiert. Der Erfolgsunwert kann jedoch ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere bei der Strafzumessung oder der Frage der Schuld. In vielen Fällen wird ein Angriff sowohl nach dem Handlungsunwert als auch nach dem Erfolgsunwert bewertet, um ein umfassendes Bild der strafrechtlichen Relevanz zu erhalten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Handlungsunwert in der Regel entscheidend ist, aber der Erfolgsunwert ebenfalls berücksichtigt werden kann.

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