Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass bei der Gewährung von Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Berücksichtigung von Familienpflichten eine wichtige Rolle spielt. Insbesondere wird anerkannt, dass Arbeitnehmer, die aufgrund von Familienverpflichtungen, wie der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, einen Anspruch auf Teilzeit geltend machen, in ihrer Anfrage bevorzugt behandelt werden sollten. Das BAG hat betont, dass Arbeitgeber bei der Entscheidung über Teilzeitanträge die familiären Belange der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen müssen. Dies bedeutet, dass eine Ablehnung eines Teilzeitantrags nicht allein auf betrieblichen Gründen basieren darf, sondern auch die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers in die Abwägung einfließen sollten. Insgesamt zeigt die Rechtsprechung des BAG, dass der Gesetzgeber mit dem TzBfG die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern möchte, was sich auch in der Rechtsprechung widerspiegelt.