Haften Erben für nach dem Tod des Erblassers entstehende Steuernachforderungen?

Antwort

Ja, Erben haften grundsätzlich für Steuerschulden des Erblassers, die nach dessen Tod entstehen. Dies betrifft insbesondere die Erbschaftsteuer, die auf das Vermögen des Erblassers erhoben wird. Wenn der Erblasser jedoch noch offene Steuerforderungen hatte, können diese ebenfalls auf die Erben übergehen. Die Haftung der Erben ist jedoch auf den Wert des geerbten Vermögens beschränkt. Das bedeutet, dass die Erben nur in dem Umfang für die Steuerschulden haften, wie sie auch Vermögen aus dem Nachlass erhalten haben. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen.

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