In Deutschland wird die Haft in der Regel in dem Bundesland angetreten, in dem die Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte. Das bedeutet, wenn jemand in Bayern verurteilt wird, aber in Baden-Württemberg wohnt, wird die Haft normalerweise in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg angetreten. Es kann jedoch Ausnahmen geben, abhängig von der Art des Verbrechens, der Verfügbarkeit von Haftplätzen und anderen spezifischen Umständen.