Ist es üblich, ein sehr gutes Zeugnis mit Bedauern, Dank und guten Wünschen einzuklagen?

Antwort

Es ist nicht üblich, ein sehr gutes Zeugnis einzuklagen, da Arbeitszeugnisse in der Regel auf einer einvernehmlichen Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstellt werden. Ein Zeugnis sollte die Leistungen und das Verhalten des Mitarbeiters objektiv widerspiegeln. Wenn ein Arbeitnehmer mit dem Zeugnis unzufrieden ist, kann er in der Regel zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um Änderungen zu besprechen. In extremen Fällen, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein angemessenes Zeugnis auszustellen, kann rechtlicher Rat eingeholt werden. Ein Zeugnis sollte jedoch immer wohlwollend formuliert sein, was Bedauern, Dank und gute Wünsche einschließen kann, aber dies ist nicht rechtlich einklagbar.

Kategorie: Recht Tags: Zeugnis Dank Wünsche
KI fragen