Worauf bezieht sich das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsverhältnis?

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Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsverhältnis bezieht sich auf die Regelung, dass im Falle von unterschiedlichen Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung Anwendung findet. Das bedeutet, dass wenn eine Regelung in einem Tarifvertrag für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist als die Regelung im individuellen Arbeitsvertrag, die tarifliche Regelung Vorrang hat. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass die Rechte und Vorteile der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und sie nicht durch individuelle Vereinbarungen benachteiligt werden.

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