Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt mehreren Grundsätzen. Die richtigen Auswahlen aus den genannten Optionen sind: 1. Rechenschaftspflicht (Accountability) 2. Speicherenzung (Storage Limitation) 3. Zweckbindung (Purpose Limitation) "Irrtümlichkeit" ist kein Grundsatz der DSGVO.