Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung (GoB) sind Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz eines Unternehmens korrekt und nachvollziehbar erfolgt. Hier sind einige der wichtigsten Grundsätze: 1. **Vorsichtsprinzip**: Es soll sichergestellt werden, dass Vermögensgegenstände eher zu niedrig und Schulden eher zu hoch bewertet werden, um Risiken und Verluste frühzeitig zu erkennen. 2. **Realisationsprinzip**: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich realisiert sind, also durch Verkauf oder eine andere Form der Verwertung. 3. **Imparitätsprinzip**: Verluste müssen bereits dann berücksichtigt werden, wenn sie erkennbar sind, auch wenn sie noch nicht realisiert wurden. 4. **Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip**: Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. 5. **Niederstwertprinzip**: Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen ist der niedrigere Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem aktuellen Marktwert anzusetzen. 6. **Höchstwertprinzip**: Bei der Bewertung von Schulden ist der höhere Wert aus dem Rückzahlungsbetrag und dem aktuellen Marktwert anzusetzen. 7. **Stetigkeitsprinzip**: Die Bewertungsmethoden sollen über die Jahre hinweg beibehalten werden, um die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu gewährleisten. Diese Grundsätze sind in den handelsrechtlichen Vorschriften verankert und sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse sicherstellen.