Whistleblower genießen in Deutschland und der EU einen besonderen Schutz vor Benachteiligungen. Das bedeutet, dass Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen...
Das Arztgeheimnis basiert auf mehreren Grundsätzen, die den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Patientendaten gewährleisten. Die wichtigsten Grundsätze sind: 1. **Vertraulichkeit**: Alle Informationen, die ein Patient dem Arzt anvertraut, müssen vertraulich behandelt werden. Der Arzt darf diese Informationen nicht ohne Zustimmung des Patienten weitergeben. 2. **Einwilligung**: Die Weitergabe von Patientendaten ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten zulässig, es sei denn, es bestehen gesetzliche Ausnahmen. 3. **Schutz der Privatsphäre**: Der Arzt hat die Pflicht, die Privatsphäre des Patienten zu respektieren und zu schützen, sowohl während der Behandlung als auch darüber hinaus. 4. **Berufsgeheimnis**: Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, das Arztgeheimnis zu wahren. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 5. **Ausnahmen**: In bestimmten Fällen, wie z.B. bei einer akuten Gefährdung Dritter oder gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten, kann das Arztgeheimnis eingeschränkt werden. Diese Grundsätze sind entscheidend für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und tragen zur Qualität der medizinischen Versorgung bei.
Whistleblower genießen in Deutschland und der EU einen besonderen Schutz vor Benachteiligungen. Das bedeutet, dass Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen...