Welchem Grundgesetzartikel gehört das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit?
Antwort vomDas Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 9 verankert. Dieser Artikel schützt das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen und sich mit anderen zusammenzuschließen.