Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 9 verankert. Dieser Artikel schützt das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen und sich mit anderen zusammenzuschließen.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...