Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationales Menschenrechtsinstrument, das 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Sie zielt darauf ab, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern. Hier sind einige Grundlagen und Leitlinien der Konvention: 1. **Gleichheit und Nichtdiskriminierung**: Menschen mit Behinderungen sollen in vollem Umfang gleichberechtigt mit anderen Menschen an der Gesellschaft teilnehmen können, ohne Diskriminierung. 2. **Zugänglichkeit**: Die Konvention fordert, dass öffentliche Einrichtungen, Verkehrsmittel und Informationen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. 3. **Recht auf Teilhabe**: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an allen Aspekten des Lebens teilzuhaben, einschließlich Bildung, Arbeit und Freizeit. 4. **Anerkennung der Fähigkeiten**: Die UN-BRK erkennt die Fähigkeiten und das Potenzial von Menschen mit Behinderungen an und fördert ihre Selbstbestimmung. 5. **Schutz vor Gewalt und Missbrauch**: Die Konvention verpflichtet die Staaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen. 6. **Inklusion**: Die UN-BRK fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und fordert die Schaffung von Bedingungen, die eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. 7. **Internationale Zusammenarbeit**: Die Konvention ermutigt die Staaten zur Zusammenarbeit, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern und zu schützen. Die UN-BRK ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung ihrer Rechte auf globaler Ebene.