Das Grundgesetz gilt in erster Linie für den deutschen Staat und für alle Menschen, die sich im Geltungsbereich Deutschlands befinden – aber nicht jedes Recht daraus gilt für jede...
Welchem Grundgesetzartikel gehört das Grundrecht auf freie Berufswahl?
Antwort vomDas Grundrecht auf freie Berufswahl ist in Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dieser Artikel garantiert das Recht, den Beruf, den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei zu wählen.