Welchem Grundgesetzartikel gehört das Grundrecht auf freie Berufswahl?

Antwort

Das Grundrecht auf freie Berufswahl ist in Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dieser Artikel garantiert das Recht, den Beruf, den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei zu wählen.

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