Welcher Artikel des Grundgesetzes sichert die Tarifautonomie?

Antwort vom

Die Tarifautonomie wird durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gesichert. Dieser Artikel garantiert das Recht, Vereinigungen zu bilden, um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern.