Deine Frage scheint sich auf einen „Täter von Charlie Kirk“ zu beziehen. Allerdings gibt es keine bekannten oder öffentlich dokumentierten Straftaten, bei denen Charlie Kirk &nda... [mehr]
Strafen erfüllen in einer Gesellschaft mehrere wichtige Funktionen: 1. **Schutz der Gesellschaft:** Strafen sollen Menschen davon abhalten, anderen zu schaden, und die Gesellschaft vor gefährlichen Personen schützen. 2. **Abschreckung:** Sie wirken abschreckend auf potenzielle Täter, damit diese keine Straftaten begehen. 3. **Gerechtigkeit und Wiedergutmachung:** Strafen sollen ein Gefühl von Gerechtigkeit schaffen, indem sie zeigen, dass Fehlverhalten Konsequenzen hat. 4. **Resozialisierung:** Sie bieten die Möglichkeit, Täter zu bessern und wieder in die Gesellschaft einzugliedern. **Warum sollte es Grenzen bei Strafen geben?** - **Menschenwürde:** Jeder Mensch hat grundlegende Rechte, die auch bei einer Strafe nicht verletzt werden dürfen. Unbegrenzte oder grausame Strafen widersprechen der Menschenwürde. - **Verhältnismäßigkeit:** Die Strafe muss im Verhältnis zur Tat stehen. Zu harte Strafen für kleine Vergehen wären ungerecht. - **Fehlurteile:** Es besteht immer die Möglichkeit, dass jemand unschuldig verurteilt wird. Grenzen bei Strafen, insbesondere der Verzicht auf die Todesstrafe, schützen vor irreversiblen Fehlern. - **Rechtsstaatlichkeit:** Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass Strafen klar geregelt und begrenzt sind. Willkürliche oder unbegrenzte Strafen führen zu Unsicherheit und Angst. **Bezug zur Todesstrafe:** Die Todesstrafe ist besonders umstritten, weil sie endgültig ist und keine Möglichkeit zur Korrektur eines Fehlurteils bietet. Sie widerspricht dem Prinzip der Menschenwürde und der Möglichkeit zur Resozialisierung. Viele Länder haben sie deshalb abgeschafft und setzen stattdessen auf Strafen, die zwar ernsthaft, aber umkehrbar und verhältnismäßig sind. Weitere Informationen zur Todesstrafe findest du z.B. bei [Amnesty International](https://www.amnesty.de/themen/todesstrafe).
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Nein, Deutschland darf Menschen grundsätzlich nicht in ein Land ausliefern, wenn ihnen dort die Todesstrafe droht. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz (Art. 1 und Art. 2 GG – Schutz der Men... [mehr]