Was sind die grundrechtlichen Gleichheitsgebote und der Gleichheitssatz?

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Die grundrechtlichen Gleichheitsgebote und der Gleichheitssatz sind zentrale Elemente des deutschen Grundgesetzes. Der Gleichheitssatz ist in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert und besagt: 1. **Allgemeine Gleichheit**: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dies bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse, Sprache, Heimat und Wohnort, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. 2. **Gleichheit vor dem Gesetz**: Der Staat darf keine willkürlichen Unterschiede zwischen den Bürgern machen. Dies umfasst sowohl die Gleichbehandlung als auch das Verbot der Diskriminierung. 3. **Gleichheit in der Anwendung des Rechts**: Der Gleichheitssatz verpflichtet den Gesetzgeber, Gesetze so zu gestalten, dass sie die Gleichheit der Bürger wahren und nicht willkürlich Unterschiede schaffen. Zusätzlich gibt es spezielle Gleichheitsgebote, die sich auf bestimmte Gruppen beziehen, wie z.B. das Diskriminierungsverbot aufgrund von Geschlecht oder Behinderung. Diese Gleichheitsgebote sind Teil des umfassenden Schutzes der Menschenwürde und der individuellen Rechte im deutschen Rechtssystem.

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