An wen muss sich ein Gläubiger wenden, wenn eine Privatperson Insolvenz nach Übernahme von Schulden einer GmbH anmeldet?

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Gläubiger sollten sich in einem solchen Fall an das zuständige Insolvenzgericht wenden, um Informationen über das Insolvenzverfahren zu erhalten. Zudem können sie ihre Forderungen dort anmelden. Es ist auch ratsam, einen Rechtsanwalt oder einen Insolvenzberater zu konsultieren, um die eigenen Interessen im Verfahren zu wahren.

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