Gilt die BImSchV für kleine Außensaunen?

Antwort

Ja, die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gilt grundsätzlich auch für kleine Außensaunen, insbesondere wenn sie mit festen Brennstoffen betrieben werden. Die Verordnung regelt die Emissionen von Luftschadstoffen und hat das Ziel, die Luftqualität zu schützen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Grenzwerte zu beachten, die für den Betrieb von Saunen relevant sind. Bei elektrischen Saunen sind die Anforderungen in der Regel weniger streng, aber auch hier sollten die geltenden Vorschriften beachtet werden. Es empfiehlt sich, bei Unsicherheiten die zuständige Behörde oder einen Fachmann zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: BImSchV Außensauna Klein
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