§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]
Ja, § 252 StPO (Strafprozessordnung) gilt grundsätzlich auch für Krankenschwestern. Dieser Paragraph regelt die Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte bestimmter Berufsgruppen, darunter auch Personen, die in der Pflege tätig sind. Krankenschwestern können sich also unter bestimmten Voraussetzungen auf dieses Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
§ 241 StGB (Strafgesetzbuch) befasst sich mit der Bedrohung. Er besagt, dass jemand, der einen anderen Menschen mit einem Verbrechen bedroht, um ihn zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung z... [mehr]