Gilt 252 StGB auch bei Krankenschwestern?

Antwort

Ja, § 252 StPO (Strafprozessordnung) gilt grundsätzlich auch für Krankenschwestern. Dieser Paragraph regelt die Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte bestimmter Berufsgruppen, darunter auch Personen, die in der Pflege tätig sind. Krankenschwestern können sich also unter bestimmten Voraussetzungen auf dieses Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

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