§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der **Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen** schützen. Konk... [mehr]
Ja, § 252 StPO (Strafprozessordnung) gilt grundsätzlich auch für Krankenschwestern. Dieser Paragraph regelt die Aussage- und Zeugnisverweigerungsrechte bestimmter Berufsgruppen, darunter auch Personen, die in der Pflege tätig sind. Krankenschwestern können sich also unter bestimmten Voraussetzungen auf dieses Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
§ 323c StGB (Strafgesetzbuch) regelt die "Unterlassene Hilfeleistung". Dieser Paragraph soll das Rechtsgut der **Solidarität und Hilfsbereitschaft in Notlagen** schützen. Konk... [mehr]