Unter einer "gezielten Tätigkeit" im Rahmen der Biostoffver versteht man spezifische Arbeiten oder Handlungen, die mit biologischen Stoffen verbunden sind und bei denen ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit von Beschäftigten oder Dritten besteht. Diese Tätigkeiten sind in der Regel klar definiert und erfordern besondere Schutzmaßnahmen, um die Exposition gegenüber biologischen Gefahren zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten Laboren, in der Abfallwirtschaft oder in der Gesundheitsversorgung, bei denen mit Krankheitserregern oder anderen biologischen Materialien umgegangen wird. Die Biostoffverordnung legt fest, welche Anforderungen an den Schutz der Beschäftigten gestellt werden müssen, um sicherzustellen, dass diese gezielten Tätigkeiten sicher durchgeführt werden können.